Steuervorteile

Schöner wohnen und dabei Steuern sparen

Der Erhaltungsaufwand von selbst genutztem Wohneigentum wird vom Staat subventioniert.

Konkret können Sie Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wie das Anstreichen und Tapezieren von Wänden, Streichen oder Lackieren von Fenstern, Türen, Heizkörpern und Heizungsrohren sowie Wandschränken und das Ausbessern von Löchern in Wänden über den Lohnkostenanteil steuermindernd geltend machen.

Ein Vorteil, der sich für Sie bezahlt macht.

In unserer Rechnung sind die abzugsfähigen Positionen bereits gesondert aufgeführt.

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